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Mit dem Bundesgesetzblatt Teil II vom 21.11.2023 wurde die 331. Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), welche die Mautsätze 2024 regelt, rechtsgültig veröffentlicht.
Gemeinsam mit dem novellierten Bundestraßen-Mautgesetz 2002 wurde eine neue Mautberechnungsgrundlage geschaffen, da die Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen neu eingehoben werden.
Die neuen 51 Mautsätze weisen im Vergleich zum Vorjahr eine Spanne von -0,17 % beim Vergleich der Nachtmaut 2023, e-Antrieb, 4 Achsen+, CO2-Gruppe 5 bis +14,18 % Tagesmaut 2023, 2 Achsen, EURO 4, CO2-Gruppe 1 auf.
Der EURO 6, 4 Achsen+, CO2-Emissonsklasse 1 zeigt einen Mautanstieg von 7,42 %.
Informationen: CO2-Rechner (CO2-Emissionsklasse ermitteln)
Mautkostentabellen | Zonentabellen | Bundesgesetzblatt