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Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz
Am 20. Oktober 2023 beschloss der Deutsche Bundestag das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften ohne Änderungen. Das Gesetz tritt damit am
1. Dezember 2023 in Kraft.
Damit werden dem Straßengüterverkehr mit 1. Dezember 2023 neben den Kosten für Infrastruktur, Lärm und Luftverschmutzung die Kosten für CO₂-Emissionen in Form eines zusätzlichen Mautteilsatzes angelastet.
Neues Tarifmerkmal CO₂-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023
Die CO₂-Emissionsklasse wird als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, dass der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängt, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO₂) ein Fahrzeug ausstößt.
Mautkostentabelle | Mautzonentabelle